Landkreis Kassel / Baunatal:
Verkehrskontrollen durch Streifen in der Nacht: Drogenfahrt beendet und Amphetamin gefunden
Hainbuchenstr. - 01.12.2017Bei Verkehrskontrollen in der vergangenen Nacht in
Baunatal haben Beamte des Polizeireviers Süd-West in einem Auto bei
einem Insassen rund 27 Gramm Amphetamin gefunden und sichergestellt.
Zudem fanden sie im Kofferraum des Wagens ein Tütchen mit Cannabis,
das offenbar dem Fahrer des Wagens gehörte. Etwa eine Stunde zuvor
hatte eine andere Streife des Reviers bereits einen 28-jährigen
Autofahrer in Baunatal gestoppt, der vermutlich unter Drogeneinfluss
am Steuer seines Pkw saß.
Die Streife hatte den 28-Jährigen aus Gudensberg in seinem
Kleinwagen auf der Theodor-Heuss-Allee, gegen 22 Uhr, angehalten. Bei
der Verkehrskontrolle fiel der Autofahrer durch sein sichtlich
nervöses und zittriges Verhalten auf. Dass dieses nicht nur auf seine
Aufregung zurückzuführen war, zeigte der anschließende Drogentest. Er
schlug auf THC im Urin des Mannes an, weshalb er die Streife zur
Blutentnahme mit auf die Dienststelle begleiten und vorsorglich
seinen Fahrzeugschlüssel abgeben musste. Er muss sich nun wegen
Fahrens unter Drogeneinfluss verantworten.
Den Drogenfund in einem 3er BMW hatten Beamten des Baunataler
Reviers dann gegen 23 Uhr auf einem Parkplatz gegenüber eines
Discounters an der
Hainbuchenstraße gemacht. Dort hatten sie den mit
drei jungen Männern aus Kassel besetzten Wagen angehalten. In der
Umhängetasche eines auf der Rückbank sitzenden 23-Jährigen fanden sie
bei der anschließenden Kontrolle zwei Einmachgläser mit einem weißen
Pulver. Wie sich durch einen Test herausstellte, handelte es sich
dabei um insgesamt rund 27 Gramm Amphetamin. Das Rauschgift stellten
die Beamten sicher und leiteten gegen den 23-Jährigen ein
Strafverfahren wegen Drogenbesitzes ein. Auch der 19-jährige Fahrer
muss sich wegen eines solchen Verstoßes verantworten. Ihm gehörte
nach eigenen Angaben das Tütchen mit Cannabis, das die Streife im
Kofferraum des BMW gefunden hatte. Eine Drogenbeeinflussung hatten
die Beamten bei ihm jedoch nicht festgestellt, weshalb er seine Fahrt
später fortsetzen konnte.
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