Kassel:
Berauscht mit Fahrrad unterwegs und Unfall verursacht; anschließend geflüchtet und Widerstand geleistet
Meißnerstr. - 18.02.2019Am Samstag fuhr gegen halb 9 abends ein 35-Jähriger
mit seinem Fahrrad durch die
Meißnerstraße in Kassel-Helleböhn.
Aufgrund seiner Alkoholisierung, vermutlich in Kombination mit
anderen berauschenden Mitteln, konnte er sich augenscheinlich nicht
sicher im Straßenverkehr bewegen. Ein Zeuge beobachtete nämlich, wie
der Radfahrer zunächst gegen einen Betonwürfel fuhr und anschließend
auf den Boden stürzte. Beim Versuch wieder aufzustehen, fiel er
jedoch erneut hin und beschädigte dabei ein in der Meißnerstraße
geparktes Auto. Der Sachschaden daran wird nach ersten Einschätzungen
mit 500 EUR beziffert. Durch den Zeugen angesprochen, beleidigte der
Radfahrer diesen und wurde handgreiflich. Auch eine zufällig
anwesende Rettungswagenbesatzung, die schlichtend eingreifen wollte,
attackierte er unter anderem durch Tritte. Anschließend flüchtete der
Radfahrer in Richtung Leuschnerstraße. Dort konnte der Randalierer
durch eine herbeigerufene Polizeistreife in einem Wohnhaus gestellt
und unter erheblichen Widerstand festgenommen werden.
Wie die Polizisten des Kasseler Polizeireviers Süd-West
berichteten, konnte einer der Rettungsdienstangehörigen noch sehen,
wie der Flüchtige in einem Mehrfamilienhaus der Leuschnerstraße
verschwand. Die eingesetzten Beamten sahen bei Eintreffen ebenfalls
noch einen Mann im Flur des besagten Wohngebäudes und konnten dort
den Flüchtigen nach kurzer Suche im ersten Obergeschoss stellen.
Dieser nahm augenblicklich gegenüber der eingesetzten Streife eine
aggressive Körperhaltung ein und beleidigte die Polizeistreife
fortwährend.
Die Beamten konnten aber die Situation unter Kontrolle bringen und
letztendlich die Personalien des renitenten Unfallflüchtigen
feststellen. So wurden, neben den eingeleiteten Strafverfahren wegen
Unfallflucht und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, auch
die Schadensersatzansprüche der Geschädigten sichergestellt. Aufgrund
seines gesamten Verhaltens und seiner Alkoholisierung von 2,16
Promille, wie ein durchgeführter Alcotest vorläufig ergab, war eine
Ausnüchterung im Polizeigewahrsam unumgänglich.
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