Mit über 3 Promille unterwegs: Polizisten stoppen zwei betrunkene Fahrradfahrer
Struthbachweg - 06.10.2020Kassel-Nord und -Wesertor:
Gleich zwei erheblich unter Alkoholeinfluss stehende Fahrradfahrer zogen Polizeibeamte in der Nacht zum heutigen Dienstag im Kasseler Stadtgebiet aus dem Verkehr, ohne dass jemand zu Schaden kam. Sowohl ein 32-jähriger Radfahrer, den eine Streife des Polizeireviers Nord im
Struthbachweg stoppte, als auch ein 25 Jahre alter Mountainbikefahrer, der im Stadtteil Wesertor die Polizei auf den Plan rief, müssen sich nun wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
32-Jähriger fährt Schlangenlinien
Auf den 32-jährigen Fahrradfahrer waren die Polizisten des Reviers Nord gegen 02:50 Uhr im Struthbachweg aufmerksam geworden, da er Schlangenlinien fuhr. Die Streife setzte seiner Fahrt schnell ein Ende und stellte bei der anschließenden Kontrolle deutlichen Alkoholgeruch bei dem Mann aus Kassel fest. Darüber hinaus konnte er kaum das Gleichgewicht halten. Ein Atemalkoholtest hatte 3,6 Promille zum Ergebnis, weshalb der 32-Jährige die Beamten zur Blutentnahme mit auf das Revier begleiten musste.
Streit am Pferdemarkt
Nur eine Stunde später wurde eine Streife des Polizeireviers Mitte wegen einer handfesten Auseinandersetzung im Bereich des "Pferdemarkts" gerufen. Wie sich bei Eintreffen der Beamten nur wenige Augenblicke später herausstellte, war der 25-jährige Mountainbikefahrer mit einem 53-jährigen Fußgänger in Streit geraten. Im weiteren Verlauf stieg er vom Rad ab und schlug dem Mann ins Gesicht. Das 53-jährige Opfer erlitt leichte Verletzungen. Einem Atemalkoholtest zufolge hatte der Fahrradfahrer 3,3 Promille intus, weshalb die Polizisten ihn mit auf die Dienststelle nahmen. Da eine Durchsuchung des Tatverdächtigen noch eine kleine Menge Kokain zutage förderte, muss er sich neben der Trunkenheitsfahrt und der Körperverletzung nun auch wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Nachdem ein Arzt bei dem 25-Jährigen aus Kassel eine Blutprobe entnommen hatte, wurde er zur Ausnüchterung und Verhinderung weiterer Straftaten in das Polizeigewahrsam gebracht.
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